Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen vom 13.11.2020
- Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte –
Stand: 13.11.2020
Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie
- Fieber
- Husten
- Kurzatmigkeit, Luftnot
- Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
- Hals- oder Ohrenschmerzen
- (fiebriger) Schnupfen
- Gliederschmerzen
- starke Bauchschmerzen
- Erbrechen oder Durchfall
ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn
- die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden keine Krankheitssymptome mehr
- zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten),
- die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden fieberfrei war,
- zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-
Test (PCR- oder AG-Test) vorliegt (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt).
Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule
gehen?
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch
mit leichten Erkältungssymptomen erlaubt.
Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 gilt:
o Ab dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuch
nicht erlaubt.
o Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn
o nach mindestens 48 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber
entwickelt wurde und
o im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen leiden bzw. bei diesen eine Sars-Cov2 Infektion ausgeschlossen wurde.