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E-Mail: info@mittelschule-osterhofen.de

Ein positives Schnelltestergebnis an der Schule! – Was nun?

Sehr geehrte Eltern,

durch die Testungen an der Schule (3x pro Woche regulär) konnten in den letzten Wochen positive Coronafälle entdeckt und anschließend durch PCR – Tests bestätigt werden. In einigen Fällen erhielten wir auch durch Eltern die Auskunft, dass ihr Kind zu Hause positiv auf COVID 19 getestet wurde.
Hierzu von meiner Seite aus ein herzliches Dankeschön für die pflichtbewusste und fürsorgliche Zusammenarbeit.
Je früher Infektionen entdeckt werden und je vorsichtiger wir danach vorgehen, umso länger können wir den Präsenzunterricht aufrecht erhalten.

Natürlich gibt es zu dieser Thematik eine Reihe von Rückfragen.

Mit der Auflistung im Folgenden, können einige davon sicherlich beantwortet werden.

  • Eine positiv getestete Person verlässt den Unterricht, die Klasse.
  • Die Schule kontaktiert unverzüglich die Eltern.
  • Die Person wird unverzüglich von der Schule abgeholt; weitere Sozialkontakte sind einzustellen, öffentl. Verkehrsmittel dürfen nicht benutzt werden, der Schüler verbleibt zu Hause.
  • Die Schule informiert das Gesundheitsamt.
  • Die Eltern melden den Schüler an einer offiziellen Teststation an. Termin! Ein PCR – Test an einer offiziellen Teststation wird durchgeführt (dieser ist für Schüler kostenlos, insbesondere dann, wenn der pos. POC-Test vorgezeigt wird).
  • Die Schule sendet (im Rahmen des Datenschutzes angepasste) Kontaktdaten, Klassenlisten und Sitzpläne ans Gesundheitsamt.
  • Das Gesundheitsamt setzt sich mit den Eltern des positiven Testfalles in Verbindung
  • Der Rest der Klasse besucht in der Regel an den folgenden Tagen weiterhin regulär den Unterricht. Schule ergreift Maßnahmen:
  • Die Klasse unterzieht sich an den 5 folgenden Tagen einer täglichen Testung.
  • An den folgenden 14 Tagen besteht Maskenpflicht für die ganze Klasse – auch am Sitzplatz im Klassenzimmer. (Derzeit sowieso unabhängig davon gültig!)
  • Das Gesundheitsamt veranlasst ggf. weitere Maßnahmen, z.B. für die Sitznachbarn bzw. Schüler, die intensiven, langzeitigen Kontakt mit der infizierten Person hatten.
  • Grundsätzlich bitten wir darum, dass Kinder - insbesondere aus betroffenen Klassen - niemals mit (auch nur leichten) Krankheitssymptomen die Schule besuchen.
  • Etwaige Erkrankungen von Mitschülern der betroffenen Klassen sind auch dem Gesundheitsamt zu melden.
  • Sofern für mehrere Schüler einer Klasse ein positives PCR – Testergebnis vorliegt, kann das Gesundheitsamt für diese Klasse Quarantäne und die Umstellung auf Distanzunterricht anordnen (bzw. die Schule, nach Rücksprache mit dem Schulamt, dies umsetzen).

 

Hinweise Schulbetrieb ab Montag, den 08.11.2021

  • Präsenzunterricht findet weiterhin unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz statt.
  • Die Testungen an den Schulen werden ausgeweitet; die Teilnahme am Präsenzunterricht ist Schülerinnen und Schülern, die nicht geimpft oder genesen sind, weiterhin nur mit einem negativen Testergebnis möglich.
  • Vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis erbringen.
  • Ab Montag, 8.11., gilt an den Schulen auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht. Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülerinnen und Schülern gewahrt wird. („OP- oder Alltagsmaske“)
  • Die Testungen nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse werden intensiviert. Ab dem Tag, an dem die infizierte Person zuletzt den Unterricht besucht hat, müssen eine Woche lang an allen Unterrichtstagen negative Testnachweise erbracht werden oder vorliegen.
  • Jede Impfung kann helfen, Infektionen zu vermeiden! Die Ständige Impfkommission empfiehlt Corona-Schutzimpfungen nun auch für 12- bis 17-Jährige. Schülerinnen und Schüler dieser Altersgruppen erhalten in aller Regel ein Impfangebot über die Schule bzw. das Impfzentrum. Daneben können Sie individuell einen Impftermin für Ihr Kind vereinbaren, etwa beim Impfzentrum oder bei Ihrer Kinderärztin bzw. Ihrem Kinderarzt. Selbstverständlich ist eine Impfung freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht.

Quelle: Website KM

Mittelschule Osterhofen
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