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Hinweise zum Ablauf des Poolverfahrens

Hinweise zum Ablauf des Pooltestverfahrens

Das PCR-Pooltestverfahren, das im Rahmen der Teststrategie des Freistaats Bayern von der Schule Ihres Kindes durchgeführt wird, läuft wie folgt ab:

  1. Wenn Sie Ihre Einwilligung in das PCR-Pooltestverfahren erteilen, werden folgende Daten Ihres Kindes (bei volljährigen Schüler/innen: von mir) im Vorfeld der PCR-Testungen von der Schule an die digitale Schnittstelle (www.pooltest-bayern.de, bereitgestellt von Novid20 GmbH) des mit der Auswertung der Testungen beauftragten Labors übermittelt und dort gespeichert: Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Land), Klasse, Schule, Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, ggf. mobile Telefonnummer) der Erziehungsberechtigten (bei volljährigen Schüler/innen: von mir). Die Übermittlung und Weiterverarbeitung dieser Daten ist notwendig, damit das Labor das Ergebnis einer Pool- und einer ggf. stattfindenden Einzeltestung den Schülerinnen und Schülern zuzuweisen kann. Auch ist die Übermittlung notwendig, um die Beteiligten (Erziehungsberechtigte und Schulen) über die Schnittstelle über ein negatives oder positives Pool- bzw. Einzelergebnis des Kindes zu informieren. Hierfür hinterlegt das Labor das Ergebnis der Testung (Pool- und ggf. Einzeltestung) in der Schnittstelle, sobald es vorliegt, wo es mit den entsprechenden Personen verknüpft wird. Weiterhin muss gewährleistet werden, dass das Labor im Falle einer positiven Rückstellprobe das Gesundheitsamt hierüber informieren kann (Meldepflicht nach dem IfSG).

 

  1. Im Rahmen des PCR-Pooltestverfahrens werden zunächst zwei PCR-Proben durch Lutschen an zwei Abstrichstäbchen (Lollis) entnommen. Bei der ersten Probe handelt es sich um eine Poolprobe, bei der zweiten Probe um eine sogenannte Rückstellprobe:

 

  • Bei der Poolprobe werden die Speichelproben (über Abstrichtupfer) mehrerer Kinder einer Lerngruppe an der Schule gesammelt und zu einer Pool-Probe zusammengefasst, damit dieser Pool gemeinsam ausgewertet werden kann (Sammelprobe).
  • Um im Falle eines positiven Testergebnisses des Pools schnell zu ermitteln, bei welchem Kind SARS-CoV-2 nachgewiesen werden kann, und den nicht betroffenen Schülerinnen und Schülern unter Beachtung der jeweils gültigen Vorgaben zu Quarantäne einen weiteren Schulbesuch zu ermöglichen, wird von jedem Kind zusammen mit der Pooltestung immer auch eine zweite, individuelle Rückstellprobe (Einzelprobe, wieder mittels Abstrichtupfer) an der Schule gesammelt. Diese Rückstellproben werden nur im Fall eines positiven Ergebnisses des jeweiligen Pools vom Labor ausgewertet und ansonsten umgehend entsorgt.
  • Um eine eindeutige Zuordnung zwischen Probe und Schüler bzw. Schülerin zu gewährleisten, werden die Probengefäße an der Schule mit einem Barcode-Aufkleber beklebt. Der Barcode ist pseudonymisiert, so dass die Probe nur von der Schule und dem Labor einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, nicht aber von unberechtigten Dritten. Im für die Schule zuständigen Labor sind die Informationen des Barcodes über die digitale Schnittstelle richtig verknüpft, so dass auf die personenbezogenen Daten des Schülers oder der Schülerin zugegriffen werden kann. Dies ist notwendig, damit das Labor die Proben der jeweiligen Lerngruppe bzw. dem jeweiligen Schüler/der jeweiligen Schülerin zuordnen und damit sowohl seiner Meldepflicht an das Gesundheitsamt im Fall eines positiven Pools und einer positiven Rückstellprobe nachkommen kann (wie auch bei anderweitig durchgeführten PCR-Tests erforderlich) als auch die Erziehungsberechtigten (bzw. die volljährigen Schüler/innen) und die Schule entsprechend informieren kann.

 

  1. Die Pool- und Rückstellproben werden nach dem Einsammeln von einer beauftragten Transportperson (z. B. einem Kurierdienst) an der Schule abgeholt und an die mit der Auswertung beauftragten Labore übermittelt.

 

  1. Das Labor untersucht im ersten Schritt die Poolprobe einer Klasse gemeinsam:
  • Wird kein SARS-CoV-2 nachgewiesen, so dass der Pool negativ ist, muss die Rückstellprobe nicht ausgewertet werden und wird umgehend entsorgt. Die negativ getesteten Kinder können am nächsten Tag die Schule regulär besuchen.
  • Wenn SARS-CoV-2 nachgewiesen wird, ist der Pool positiv. In diesem Fall wertet das Labor in einem zweiten Schritt die mit dem entsprechenden Pool übermittelten Rückstellproben einzeln aus.
  • Ist die jeweilige Rückstellprobe negativ, können die jeweiligen Kinder am nächsten Tag die Schule regulär weiter besuchen, sofern dem keine individuellen Anordnungen des Gesundheitsamtes entgegenstehen.
  • Ist die jeweilige Rückstellprobe positiv, muss das infizierte Kind in häusliche Quarantäne genommen werden. Das Gesundheitsamt setzt sich mit den Erziehungsberechtigten des infizierten Kindes (bzw. den volljährigen Schüler/innen) in Verbindung.

 

  1. Das Ergebnis des PCR-Pooltests und gegebenenfalls das Ergebnis der Rückstellprobe (positives oder negatives Ergebnis des Pools bzw. des einzelnen Kindes) wird den Erziehungsberechtigten (bzw. volljährigen Schüler/innen) über die digitale Schnittstelle der Labore zugänglich gemacht. Die Testteilnahme wird durch die Schule dokumentiert. Zum Zweck der Aufrechterhaltung des Schulbetriebs können die Ergebnisse auch von der Schulleitung und dem jeweiligen Klassenleiter eingesehen werden.

 

  1. Der Befund der Poolprobe oder der Befund der Rückstellprobe der Schülerin oder des Schülers (im Fall einer vorher positiven Poolprobe) wird per E-Mail an die im Schulverwaltungsprogramm hinterlegte E-Mail-Adresse der Erziehungsberechtigten (bzw. der volljährigen Schüler/innen) übermittelt. Sofern Sie im Einwilligungsformular eine aktualisierte E-Mail-Adresse angeben, erfolgt der Versand an diese E-Mail-Adresse. Die E-Mail enthält einen Link, den Sie nach zusätzlicher Sicherheitsüberprüfung (Eingabe des Geburtsdatums des Kindes) zur Befundeinsicht verwenden können. Im Falle eines positiven Einzelergebnisses für Ihr Kind (bei Volljährigen: für Sie) können Sie zusätzlich wahlweise eine Benachrichtigung per SMS an ihre im Schulverwaltungsprogramm hinterlegte mobile Telefonnummer erhalten, an die der Link zur Befundeinsicht übermittelt wird. Sofern Sie im Einwilligungsformular eine aktualisierte mobile Telefonnummer angeben, erfolgt der Versand an diese. Um an der Befundübermittlung (und damit am Testverfahren!) teilzunehmen, ist eine einmalige Freischaltung der Befundübermittlung notwendig. Sie erhalten zu diesem Zweck eine E-Mail, in der Ihnen ein Link zur Bestätigung Ihrer Mailadresse zugesandt wird. Erst nach Bestätigung Ihrer Mailadresse kann die Befundübermittlung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass zuvor keine Teilnahme am Pooltest-Verfahren möglich ist.

 

  1. Das auswertende Labor ist im Falle einer positiven Rückstellprobe verpflichtet, das örtliche Gesundheitsamt über dieses Ergebnis, den Namen des Kindes und die weiteren Angaben in § 9 Abs. 1 IfSG (soweit bekannt) zu informieren (§ 7 Abs. 1 Nr. 44a, §§ 8, 9 Infektionsschutzgesetz - IfSG). Schülerinnen und Schüler dürfen im Falle einer positiven Einzeltestung nicht am Präsenzunterricht, an sonstigen Schulveranstaltungen oder schulischen Ferienkursen sowie an der Mittags- und Notbetreuung teilnehmen und sind in häusliche Isolation zu nehmen.

 


 

Anlage 2: Datenschutzhinweise

Datenschutzhinweise der Schule

Im Folgenden informieren wir Sie über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Ihrer Kinder im Zusammenhang mit der Teilnahme am PCR-Pooltestverfahren, das in § 12 Abs. 2 S. 2 der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vorgesehen ist. Demnach können an die Stelle von drei wöchentlichen Selbsttests zwei wöchentliche PCR-Pooltestungen treten.

Verantwortlich für die Datenverarbeitungen an der Schule ist die jeweilige Schule (Übermittlung der Daten an digitale Schnittstelle des Labors, Durchführung der Testung und Übermittlung der Proben an das Labor, Dokumentation des Testergebnisses an der Schule).

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten: Die Daten werden für die Durchführung von Pooltest-Verfahren verarbeitet, die für den Zweck der Teilnahme am Präsenzunterricht, an sonstigen Schulveranstaltungen oder schulischen Ferienkursen in Präsenz sowie an der Mittags- und Notbetreuung und der damit verbundenen Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs durchgeführt werden (Rechtsgrundlage: Einwilligung der betroffenen Person bzw. einer erziehungsberechtigten Person nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a und Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO).

Die Bereitstellung der Daten für das Pooltestverfahren ist freiwillig. Unterbleibt eine Bereitstellung, so hat dies für die jeweilige Person keine unmittelbar rechtlich nachteiligen Folgen; allerdings kann in einem solchen Fall nicht am Pooltestverfahren teilgenommen werden.

Empfänger von personenbezogenen Daten:

Wenn Sie Ihre Einwilligung in das PCR-Pooltestverfahren erteilen, werden die für das Verfahren notwendigen Daten (Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Postanschrift, Klasse, Schule; Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Person (E-Mailadresse, ggf. mobile Telefonnummer)) von der Schule an die digitale Schnittstelle (www.pooltest-bayern.de; Novid20 GmbH) des Labors übermittelt, damit dieses das Ergebnis einer Pool- und einer ggf. stattfindenden Einzeltestung dem Schüler bzw. der Schülerin zuweisen kann und Sie über das Testergebnis informieren kann.

Die PCR-Pool- und PCR-Einzelproben werden nach dem Einsammeln an der Schule von einer beauftragten Transportperson abgeholt und von dieser an das mit der Auswertung beauftragte Labor übermittelt. Die Transportperson wird allein zum Zwecke des Transports der Proben eingebunden.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten: Das Testergebnis wird in geeigneter Weise außerhalb der Schülerunterlagen dokumentiert; die Dokumentation des Ergebnisses wird in der Schule bei Sicherstellung eines hinreichenden Schutzes vor unbefugten Zugriffen aufbewahrt und im Anschluss vernichtet. Die Dokumentation des Testergebnisses wird höchstens 14 Tage in der Schule aufbewahrt.

Ihre Rechte: Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die folgenden Rechte, die gegenüber dem Verantwortlichen ausgeübt werden können: Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO); Recht auf  Berichtigung (Art. 16 DSGVO); Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 17 und 18 DSGVO); Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO); Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen; Widerspruchsrecht (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).  

Unabhängig davon haben Sie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Aufsichtsbehörde für die öffentlichen Schulen in Bayern ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München, Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München, Telefon: 089 212672-0, Telefax: 089 212672-50, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Internet: https://www.datenschutz-bayern.de). Bei der Datenschutzaufsicht über Schulen in freier Trägerschaft ist nach den jeweiligen Trägern zu unterscheiden. Schulen in kirchlicher Trägerschaft unterliegen besonderen Vorschriften zur Datenschutzaufsicht. Auskunft hierüber kann Ihnen Ihre Schule erteilen. Zuständig für die Datenschutzaufsicht über alle übrigen Schulen in freier Trägerschaft ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (Postanschrift: Postfach 1349, 91504 Ansbach, Postanschrift: Promenade 18, 91522 Ansbach, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Internet: https://www.lda.bayern.de).

Weitere Informationen: Nähere Informationen zum Datenschutz, insbesondere die Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten der Schule und nähere Informationen zu den Rechten der Betroffenen finden sich in den Datenschutzhinweisen auf unserer Schulhomepage [Direktlink hier einfügen] oder können bei der Schulleitung erfragt werden. 

 

Datenschutzhinweise des Labors

Verantwortlich für die Datenverarbeitungen, die durch die digitale Schnittstelle bzw. das Labor stattfinden ist das folgende beauftragte Labor [alle unzutreffenden Labore bitte streichen]:

Dr. Staber und Kollegen GmbH, Hofer Straße 15, 81737 München, Telefon 089 30 238 998, https://www.labor-staber.de/datenschutz/

Dr. Staber und Kollegen GmbH, Deutschherrenstr. 15-19, 90429 Nürnberg, Telefon 0911 944 70 0, https://www.labor-staber.de/datenschutz/

ArminLabs GmbH, Zirbelstraße 58, 86154 Augsburg, Telefon 0821 780 931 50, https://arminlabs.com/de/disclaimer

ArminLabs GmbH, Sandäcker 6, 97076 Würzburg, Telefon 0821 780 931 50, https://arminlabs.com/de/disclaimer

ArminLabs GmbH, Gutenbergstraße 1, 85737 München, Telefon 0821 780 931 50, https://arminlabs.com/de/disclaimer

Medizinisch-Diagnostisches Labor Kempten – allgäuLab, Augartenweg 20, 87437 Kempten, Telefon 0831 571 41 0, https://www.allgaeulab.de/index.php?id=95

Labor Kneißler GmbH & Co. KG, Unterer Mühlenweg 10, 93133 Burglengenfeld, Telefon 09471 606 330 2222, https://www.labor-kneissler.de/meta/datenschutzerklaerung/

SYNLAB MVZ Augsburg GmbH, Gubener Str. 39, 86156 Augsburg, Telefon 0821 227800, https://www.synlab.de/datenschutz

 

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten: Das beauftragte Labor verarbeitet die Daten zum Zweck der Auswertung der Pool- und ggf. Rückstellproben, zur Information der Erziehungsberechtigten und der Schule über das Testergebnis (Rechtsgrundlage: Einwilligung der betroffenen Person bzw. einer erziehungsberechtigten Person nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a und Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO). Zur Erfüllung der nach dem IfSG vorgesehenen Pflicht zur Meldung des Ergebnisses einer positiven Rückstellprobe an das zuständige Gesundheitsamt.

Die Bereitstellung der Daten an das Labor ist freiwillig. Unterbleibt eine Bereitstellung, so hat dies für die jeweilige Person keine unmittelbar rechtlich nachteiligen Folgen; allerdings kann in einem solchen Fall nicht am Pooltestverfahren teilgenommen werden.

Empfänger von personenbezogenen Daten:

Wenn Sie Ihre Einwilligung in das PCR-Pooltestverfahren erteilen, werden die für das Verfahren notwendigen und von der Schule übermittelten Daten (Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Postanschrift, Klasse, Schule; Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Person (E-Mailadresse, ggf. mobile Telefonnummer)) im Rahmen der digitalen Schnittstelle (www.pooltest-bayern.de; Novid20 GmbH) des Labors verarbeitet. Novid20 verarbeitet die Daten ausschließlich im Auftrag des Labors (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO).

Die Labore machen das Ergebnis des PCR-Pooltests und ggf. das Ergebnis der Rückstellprobe sowie die Zuordnung der einzelnen Schülerinnen und Schüler zum Pool bzw. zur Rückstellprobe auch den Schulen zugänglich. Dies ist notwendig, um einen sicheren Schulbetrieb aufrechtzuerhalten.

Das auswertende Labor ist im Falle einer positiven Rückstellprobe verpflichtet, das zuständige örtliche Gesundheitsamt (§ 9 Abs. 4 S. 1 IfSG) über dieses Ergebnis, den Namen und die weiteren Angaben in § 9 Abs. 1 IfSG (soweit bekannt) zu informieren (§ 7 Abs. 1 Nr. 44a, §§ 8 Abs. 1 Nr. 2, 9 IfSG). Das Gesundheitsamt übernimmt das Management des Falls.

In anonymisierter Form werden statistische Daten für die wissenschaftliche Forschung an das Institut für Medizinische Informationsverarbeitung Biometrie und Epidemiologie (IBE) an der LMU München übermittel. Das IBE begleitet die Pooltestungen an den bayerischen Schulen wissenschaftlich, um Aufschluss über die Ausbreitung des Coronavirus an Schulen zu erhalten. Mehr Projektinformationen finden Sie unter: https://www.ibe.med.uni-muenchen.de/forschung/coronatests/index.html.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten: Alle Ergebnisse, die das Labor in der digitalen Schnittstelle verarbeitet, werden nach 14 Tagen gelöscht.

Ihre Rechte: Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die folgenden Rechte, die gegenüber dem Verantwortlichen ausgeübt werden können: Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO); Recht auf  Berichtigung (Art. 16 DSGVO); Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 17 und 18 DSGVO); Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO); Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen; Widerspruchsrecht (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).  

Unabhängig davon haben Sie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO), dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (Postanschrift: Postfach 1349, 91504 Ansbach, Postanschrift: Promenade 18, 91522 Ansbach, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Internet: https://www.lda.bayern.de).

Weitere Informationen: Nähere Informationen zum Datenschutz, insbesondere die Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten des Labors und nähere Informationen zu den Rechten der Betroffenen finden sich in den Datenschutzhinweisen auf der Webseite des Labors unter dem Reiter „Datenschutz“ bzw. „Datenschutzerklärung“ (siehe oben) oder können beim Labor erfragt werden (siehe Kontaktdaten oben).